Finanzordnung
Finanzordnung des „SV Am Brunnenberg e.V.“
§1 Geltungsbereich
Die finanziellen Angelegenheiten des „SV Am Brunnenberg e.V.“ werden im Vorstand und erweiterten Vereinsvorstand geregelt, welcher in der Satzung benannt ist.
§ 2 Mittelverwendung
Grundsätzlich kommen die Einnahmen des „SV Am Brunnenberg e.V.“ dem gesamten Verein zugute, das heißt, dass Gelder, die die Abteilungen durch Spenden, Sponsoren als auch aus Mitgliedsbeiträgen erhalten, dem Gesamtverein zur Verfügung stehen. Jede Abteilung erhält nach seinen Bedürfnissen und der finanziellen Gesamtlage des Vereins entsprechende Gelder, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge der Mitglieder des „SV Am Brunnenberg e.V.“ betragen für Mitglieder über 18 Jahren 10,00 Euro pro Monat und für Familienmitglieder 8,00 Euro pro Monat.
Der Vereinsbeitrag ist anteilmäßig bis Dezember des laufenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
Das Aussetzen des Mitgliedsbeitrages ist nicht mehr möglich, da es die Gemeinnützigkeit gefährdet. Die Beitragsverpflichtung eines Mitgliedes besteht solange, wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert, unabhängig von ausgefallenen Aktivitäten.
§ 4 Aufnahme von Neumitgliedern
Neumitglieder werden ganzjährig aufgenommen. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 Euro. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Vorstand. Dazu sind die vorgedruckten Anmeldebögen zu verwenden. Erst nach eingegangener Zahlung des Vereinsbeitrages erfolgt die Meldung beim LSB-Sachsen.
§ 5 Fälligkeit Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden 2-mal im Jahr mittels Lastschrifteneinzug abgebucht. Der Beitrag wird am 3. Werktag im März und am 3. Werktag im September eingezogen.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos über die Bankverbindung des Vereins per Lastschrifteinzug. Die Überweisung der Teilbeträge an den LSB - Sachsen übernimmt der Verein.
Abrechnungsschluss ist der 31.12. jeden Jahres. Bei ausbleibender Zahlung wird zweimalig gemahnt. Bleibt der Betrag weiterhin aus, erlischt die Mitgliedschaft im Verein einen Monat nach Mahnung.
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
Sie ist zulässig zum Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Gezahlte Beiträge können nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Abzug der bereits entstandenen Ausgaben zurückerstattet werden.
§ 7 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder des Vereins entrichten keine Mitgliedsbeiträge, können aber den Verein finanziell unterstützen.
§ 8 Vergütung für Vereinstätigkeit
(1) Die Organmitglieder des Vereins üben ihre Tätigkeit grundsätzlich
ehrenamtlich aus.
(2) Bei Bedarf können diese Ämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages
oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.
(3) Die Entscheidung über eine Vergütung der Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft der Vorstand einschließlich erweitertem Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein
gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung (z.B. Dienst- oder
Werkleistungen) oder Aufwandsentschädigung (z.B. an nebenberufliche Übungsleiter) zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
Die Mitglieder der Vereinsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen.
§9 Schlussbestimmung
Über alle Finanz-, Kassen- und Buchhaltungsfragen, die in dieser Finanzordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand.
§10 Inkrafttreten
Die Finanzordnung tritt gemäß dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 05.12.2023 in Kraft.
Dipl.-Med. Thomas Knauer Elfi Reinhold
Vorstand Vorstand